AGB

1. Allgemeine Punkte

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen DCR Custom und ihren Kunden.

2. Angebot

2.1. Die Angebote auf der Homepage sind freibleibend und nicht als bindende Offerte zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel/ Produkte durch unsere Lieferanten und Hersteller.

2.2. Sämtliche Informationen, Dienstleistungsbeschreibung, Fotos, Mediendaten, Produkteangaben, Produktefotos, technische Spezifikationen, Zubehörbezeichnungen etc. erfolgen auf dem Internetauftritt von DCR Custom ohne Gewähr.

2.3. Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten stammen von DCR Custom und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch DCR Custom.

2.4. DCR Custom übernimmt für die Inhalte externer Webseiten und verlinkten Partnershops keine Haftung.

3. Auftragserteilung für technische Arbeiten

3.1.Der Kunde hat alle zu reparierende Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebes so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen, wie der abgesprochene Termin, werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlichen auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für eine derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb nicht einzustehen. Soweit sich im Rahmen der Ausführung von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens ges Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren, resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, wenn diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderliche sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb die Arbeiten ausführen ohne die vorgängige Zustimmung des Kunden einzuholen. Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

3.2. Auftragserteilung für Ersatzteile

Die Preise für Artikel und Originalersatzteile sind unverbindlich. Sie können sich ohne Vorankündigung ändern. Bestellungen sind ab Bestelleingang verbindlich. Stornierungen sind daher auch bei Lieferverzögerungen nicht möglich. Die Angebote und Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, verstehen sich jedoch exkl. Liefer- und Transportkosten. Besondere Wünsche betreffend Versand oder Transport sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Postsendungen erfolgen grundsätzlich mit günstigster Versandart auf Risiko des Käufers. Für schnellere Lieferungen oder Einschreibesendungen wird ein Zuschlag erhoben. Lieferungen ins Ausland oder an Neukunden, erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Ist die Kreditwürdigkeit gegeben, kann eine Lieferung auch gegen Rechnung erfolgen. Transportschäden sind noch am Liefertag mitzuteilen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet die Originalverpackung aufzubewahren. Ist ein Artikel ab Lager nicht verfügbar, richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit unserer Lieferanten. Vorbehältlich ausdrücklicher gegenteiliger Absprachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücknahme von gelieferten Artikeln. Falschlieferungen seitens des Lieferanten müssen sofort beanstandet und innert 7 Tagen retourniert werden.

4. Preise

4.1. Alle Preise von DCR Custom werden netto in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen.

4.2. Nebenkosten (Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge, gemäss Zahlungsmittel) werden separat in der Offerte ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.

4.3. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung.

4.4. Technische Änderung, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten.

4.5. DCR Custom kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen.

5. Preisangaben/ Kostenvoranschläge

5.1. Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze, die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteilen jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag für 30 Tagen nach erfolgten Aushändigungen gebunden und darf diesen- ohne vorgängige Zustimmung des Kunden- nicht um mehr als 10% überschreiten. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag nicht erteilt werden. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche der Garagenbetrieb gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

6. Zahlungsmittel

6.1. DCR Custom akzeptiert als Zahlungsmittel Barzahlung, Kartenzahlung und Twint. 100% der Kosten werden bei Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig. Nach Absprache kann auch Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

6.2. Bei Bezahlung auf Rechnung muss die Rechnungs- Lieferadresse gleich sein. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

6.3. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 5 Kalendertagen zu begleichen. Ansonsten kann DCR Custom die Bestellung annullieren.

6.4. Der Garagenbetrieb ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungszieles von 14 Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen.

6.5. Für die Abholung in unserer Filiale akzeptiert DCR Custom als Zahlungsarten Barzahlung, Kartenzahlung und Twint bei der Abholung.

7. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

7.1. Ist der Kunde im Verzug mit der gesamten oder der teilweisen Kaufsumme, kann DCR Custom ohne weitere Mahnung alle weiteren Lieferungen ganz oder teilweise einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist.

7.2. Kommt der Kunde nach angesetzter Nachfrist seiner Schuldbegleichung nicht nach, kann DCR Custom Schadenersatz gelten machen und nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen. DCR Custom hat insbesondere das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso Gesellschaften abzutreten.

7.3. DCR Custom kann auf einzelnen Zahlungsmittel Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.

7.4. Die von DCR Custom gelieferten Produkten bleiben im Eigentum von DCR Custom, bis die gesamte Kaufsumme (inkl. aller Zuschläge) bei DCR Custom eingetroffen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln und die Originalverpackung aufzubewahren, solange sich diese im Eigentum von DCR Custom befindet.

8. Abrechnung des Auftrages

8.1. In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Erdsatzeile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Ohne gegenteilige Absprache ist der Kunde Schuldner der Rechnung. Leistung Dritter wie zum Beispiel von Versicherungsgesellschaften oder auf Grund von Garantie- oder Kulanzzusagen des Lieferanten bzw. des Importeurs werden nur angerechnet, soweit diese tatsächlich beim Garagenbetrieb eingehen. Der Garagenbetrieb behält sich vor, sich Ansprüche des Kunden gegen dessen Versicherung abtreten zu lassen und zu erwartende Selbstbehalte bei Auftragserteilung in bar spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung erhoben werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

9. Lieferung und Teillieferung

9.1. Die Auslieferung erfolgt ausschliesslich über Versand (innerhalb der Schweiz) und über den Filialstandort von DCR Custom.

9.2. Die Versandkosten basieren auf dem Gesamtgewicht der Bestellung.

10. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

10.1. Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgt diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es obliegt dem Kunden, das Fahrzeug spätestens bis zum Geschäftsschluss am vereinbarten Abholtag oder am Tag der Mitteilung der Fertigstellung beim Garagenbetrieb abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt ist der Garagenbetrieb nur noch verpflichtet, die mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Massnahmen zum Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl oder Beschädigung zu treffen. Soweit weitergehend entfällt ab diesem Zeitpunkt jegliche Haftung des Garagenbetriebes für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges durch Dritte oder höhere Gewalt (z.b. Elementarschäden). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zu diesem Zeitpunkt abholt, ist der Garagenbetrieb zudem berechtigt, diese auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Garagenbetrieb zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb alternative ohne entsprechende vorgängige Mahnung an den Kunden eine ortübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

11. Transportrisiko, Transportschäden und Transportgarantie

11.1. Der Versand bei Bestellung mit Lieferung per Post erfolgt auf Gefahr des Kunden, ist aber begrenzt transportversichert.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden.

11.3. Bei Beanstandung müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von DCR Custom entsorgt werden.

12. Rücknahme, Umtausch und Rücktritt

12.1. Rücknahme und Umtausch von bestellten Artikeln ist ausgeschlossen. Der Lieferschein gilt als Garantieschein. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

12.2. Nach der Bestätigung der Offerte wird bei einem Rücktritt des Vertrages die bereits geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt.

13. Garantiebestimmungen/ Sachmangel/ Gewährleistung

13.1. Garantieumfang

Dem Käufer steht ausschliesslich des Rechtes auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) zu. DCR Custom verpflichtet sich, Produktmängel bzw. Fabrikationsfehler zu beheben, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe sind besondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verschleissteile.

13.2. Weiter Garantiebestimmungen

Der Entscheid über Reparatur oder Austausch liegt bei DCR Custom. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Heimservice ist nicht Bestandteil der Garantie. Das ersetze Produkt geht in das Eigentum von DCR Custom über. Andere oder weitere Garantieansprüche bestehen nicht.

13.3. Gewährleistung für Reparaturarbeiten

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu prüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln gilt eine Rügefrist von 7 Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt und jegliche Mängelrechte sind verwirkt. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen eines Sachmangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangel ab, stehen ihm diesbezüglich Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjährt in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durhc einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt, der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Tritt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung vom Vertrag zurück, so beschränkt sich seine Ansprüche auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Werklohnes. Ein Schadenersatzanspruch für weiteren Schäden (Mangelfolgeschäden) steht dem Kunden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Garagenbetriebes oder seiner Mitarbeiter zu.

13.4. Gewährleistung für Veränderung an Fahrzeugen

Bei vom Kunden in Auftrag gegebenen Veränderungen am Fahrzeug gelten grundsätzlich dieselben Gewährleistungen wie im Falle von Reparaturarbeiten (Ziff.13.5). Diese Regelung wird wie folgt ergänzt: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von Kompressoren und grösseren Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigt resp. Zum Verlust derselben führen könne. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. Aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird jegliche Haftung für Schäden sowie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschte Tuningarbeiten zurückzuführen sind, vollständig ausgeschlossen.

13.5. Gewährleistung für Ersatzteile und Zubehör

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör richtet sich nach den Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Lieferanten. Diese sehen in der Regel eine Gewährleistungsfrist von einem oder zwei Jahren für Sachmängel vor. Jegliche darüberhinausgehende Gewährleistungspflicht des Garagenbetriebes wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Beim Eintreffen der Ware, hat der Kunde die Lieferung unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen seit der Entdeckung, in jedem Fall aber so rechtzeitig zu melden, dass der Garagenbetrieb seine Mängelrechte gegenüber dem Lieferanten noch rechtzeitig geltend machen kann. Im Falle verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Gewährleistungspflicht des Garagenbetriebes. Für Gebrauchtteile wird jegliche Sachgewährleistungspflicht wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.6. Sonderfälle

Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem Garagenbetrieb überlässt mit den Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung auf Risiko und Gefahr des Kunden. Der Garagenbetrieb hat hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie für durch diese Ersatzeile/ Verbrauchsmaterialien herbeigeführte Schäden folglich nicht einzustehen. In gesetzlich zulässigem Umfang werden die diesbezügliche Haftung und Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Gewährleistungspflicht des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie vorbehalten.

14. Textilveredelung und Beschriftungen

14.1. Geltung

Bei Erteilung eines Auftrages der Textilveredelung (Textildruck) oder Beschriftung gelten nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlicher zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

14.2. Reklamationen

Offene Mängel müssen sofort, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemässen Aufgabe der Sendung. Rücksendung sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken. Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Bei begründeter Mängelrüge sind wir innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtig. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmung besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster massgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werde. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Massen, der Farbe usw. beanstandet werden. Jedem bedrucktem Textil liegt bei der Auslieferung eine Pflegeanleitung bei. Durch unsachgemäss Pflege der Textilien entstehen Schäden am Druck. Die Garantie für solche Schäden werden ausdrücklich abgelehnt. Wir behalten uns vor, Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Betrag zu einem Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

15. Haftung

15.1. Die Haftung des Garagenbetriebes für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten (inkl. Nebenleistungspflichten) besteht ausschliesslich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden von Betriebsangehörigen und anderen Hilfspersonen. Ausgeschlossen ist auch die Berufung auf alternative Rechtsbehelfe, insbesondere auf ausservertragliche
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Garagenbetrieb sowie auch gegenüber seinen Betriebsangehörigen und anderen Hilfspersonen. Vorbehalten bleibt die Haftung des Garagenbetriebes aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes.
Für Schäden, welche am Fahrzeug des Kunden während der Ausführung von Reparaturarbeiten oder während einer Fahrt eines Betriebsangehörigen oder einer Hilfsperson des Garagenbetriebes verursacht werden, haftet der Garagenbetrieb auch im Falle leichten Verschuldens. Dasselbe gilt für Schäden, welche ein Betriebsangehöriger oder eine Hilfsperson des Garagenbetriebes als Lenker eines anderen Fahrzeugs durch Kollision verursacht, während sich das Fahrzeug des Kunden für die Erfüllung des Werkvertrages in Obhut des Betriebes befindet. In diesen Fällen steht dem Garagenbetrieb indessen das Recht zu, den Schaden auf eigene Kosten selbst zu beheben. Eine Ersatzvornahme durch einen Drittbetrieb auf Kosten des Garagenbetriebes ist demgegenüber ausgeschlossen. Die Haftung für derartige Schäden am Fahrzeug entfällt zudem vollumfänglich im Falle nicht rechtzeitiger Abholung (Ziff. 10 dieser AGB). Soweit das dem Garagenbetrieb überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, hat der Garagenbetrieb das Recht (nicht aber die Pflicht), die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden. Es ist diesem aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

16. Eigentum/ Urheberrecht und Retentionsrecht

16.1. Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben Eigentum, sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns entworfene, gestalteten oder umgestalteten Motiv, Schriftsätze oder sonstige Zeichen, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für eine Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zu Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.

16.2. Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälligem Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Der Garagenbetrieb hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne von Art. 895 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.

17. Datenschutz

17.1. Bei allen Besuchen der Internetseite gilt unsere Datenschutzerklärung.

17.2. Grundsatz

Der Kunde ist ohne ausdrückliche gegenteilige Mitteilung damit einverstanden, dass der Garagenbetrieb sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Personendaten (z.B. Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Angaben zum verwendeten Fahrzeug) abspeichert und bearbeitet. Ferner erklärt er sich damit einverstanden, dass der Garagenbetrieb diese Personendaten an Dritte im In- und Ausland weitergibt (zum Beispiel Hersteller des Fahrzeugs, Importeur etc.) und für eigene Zwecke wie zum Beispiel für die Abwicklung des Auftrags, die Rechnungsstellung, die Abwicklung von Reklamationen und Gewährleistungsarbeiten, die Pflege von Kundenbeziehungen oder für Marketingzwecke verwendet.

17.3. Rechte des Kunden

Der Kunde kann vom Garagenbetrieb Auskunft über den Inhalt der ihn betreffenden Daten verlangen. Er hat zudem Anspruch auf Berichtigung falscher Daten in der Datenbank des Garagenbetriebes. Schließlich hat der Kunde unter Vorbehalt von Ziff. 11.3 der im Internet veröffentlichten AGB das Recht, vom Garagenbetrieb die Löschung der ihn betreffenden Personendaten zu verlangen oder die Weitergabe an Dritte im Sinne von Ziff. 17.2 hievor zu untersagen.

17.4. Einschränkung der Rechte des Kunden

Der Garagenbetrieb ist auch auf Aufforderung des Kunden in demjenigen Umfang nicht zur Löschung oder zur Verweigerung der Bekanntgabe von Daten an Dritte verpflichtet, in welchem eine gesetzliche Bestimmung die Aufbewahrung oder Bekanntgabe zwingend verlangt.
Der Kunde hat Kenntnis davon, dass Hersteller oder Importeure auf Grund der von ihnen zur Verfügung gestellten und von den Händlern zu verwendenden Softwareprogrammen automatisierten Zugriff auf die Daten des Garagenbetriebes haben können. Die Bekanntgabe seiner Daten auf diesem Weg an Dritte kann er nicht verweigern, ohne zugleich deren Löschung zu verlangen. Dabei ist sich der Kunde bewusst, dass auf Grund der Löschung der Daten gewisse Dienstleistungen (insbesondere Rückrufaktionen) allenfalls nicht mehr angeboten werden können. 

17.5. Pflichten des Garagenbetriebes

Der Garagenbetrieb ist verpflichtet, bei der Erhebung, Bearbeitung und Verwendung der Daten das eidgenössische Datenschutzgesetz zu beachten. Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union findet keine Anwendung, unter Vorbehalt von Verträgen, welche dieser Verordnung zwingend unterliegen. Die DCR Custom betreibt sichere Datenbanken und Datennetze, die den jeweils geltenden technischen Standards entsprechen. Es werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die Daten des Kunden gewissenhaft vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, Manipulation oder unberechtigtem Zugriff zu schützen.

17.6 Nicht personenbezogene Daten

Der Garagenbetrieb ist im Rahmen der Auftragsabwicklung berechtigt zur Erhebung, Erfassung, Bearbeitung und Weitergabe von Fahrzeugdaten, welche nicht personenbezogen sind und nicht mit der Identität des Kunden in Verbindung gebracht werden können. Dazu gehören beispielsweise anonymisiert abgespeicherte Fahrzeugnummern, fahrzeugtechnische und fahrdynamische Daten sowie Angaben zu Mängeln und deren Ursache. Der Kunde hat insbesondere kein Recht, die Weitergabe dieser Daten ohne Bezug zu seiner Person an Kooperationspartner, Lieferanten oder Importeure zu untersagen. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Daten zur stetigen Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen der DCR Custom sowie auch der Hersteller verwendet werden.

17.7 Datenschutzverantwortliche Peerson

Dominic Richli und Cedric Richli

18. Unwirksamkeit/ Salvatorische Klausel

18.1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

19. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.
Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebs veröffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.

20. Rechtswahl

20.1. Die Geschäftstätigkeit und somit das Verhältnis zwischen DCR Custom und dem Kunden basiert ausschließlich auf schweizerischem Recht.                                             

20.2. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz der Garagenbetriebe, soweit von Gesetzes wegen keines zwingenden Gerichtsstandes vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Garagenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen.
Anwendbar ist ausschließlich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.